Kompostierung

Die HSD besitzt seit 25.01.2007 aufgrund der §§ 4,10 und 19 BImSchG in Verbindung mit §§ 1 und 2 der 4. BImSchV² und der Nummer 8.11 b) bb) Spalte 2 des Anhangs zur 4. BImSchV die:

Immisionsschutzrechtliche Genehmigung

Damit sind wir zertifiziert und berechtigt nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Behandlung und Zwischenablagerung von Bodenaushub und Grünabfällen (einschließlich offener Kompostierung).

Was ist überhaupt eine Kompostierung?

Die Kompostierung (auch Rotte genannt) bezeichnet den Teil des Nährstoffkreislaufs, bei dem organisches Material unter Einfluss von Luftsauerstoff von Bodenlebewesen abgebaut wird. Dabei werden neben Kohlendioxid auch wasserlösliche Mineralstoffe freigesetzt (wie beispielsweise Nitrate, Ammoniumsalze, Phosphate, Kalium- und Magnesiumverbindungen), die als Dünger wirken. Ein Teil der bei diesem Abbau entstehenden Zwischenprodukte wird zu Humus verarbeitet.

Also bezeichnet die Kompostierung sowohl die Sammelstätte (auch „Komposthaufen“ oder „Kompostmiete“genannt) als auch das dort abgelegte Material und das durch die Verrottung erzeugte Produkt („fertiger Kompost“).